Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber Gehälter und Löhne nicht pünktlich oder nicht in der vereinbarten Höhe bezahlen. Es gibt Diskussionen, ob Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gezahlt werden müssen. Häufig besteht auch Unklarheit, in welcher Höhe Urlaubsansprüche bestehen oder bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten, also zu bezahlen sind.
Als Grundlage für solche Ansprüche kommen Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch sogenannte betriebliche Übungen in Betracht.
Im Einzelfall muss genau geprüft werden, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Dabei ist ganz wichtig, zu beachten, ob Fristen laufen, innerhalb derer man die Ansprüche geltend machen muss. Oft sind in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen sogenannte Ausschlussfristen oder Verfallfristen vereinbart. Dann ist es wichtig, seine Ansprüche innerhalb der dort genannten Fristen geltend zu machen. Passiert das nicht, können die Ansprüche „weg“ sein. Um dies zu verhindern, schaue ich mir gerne als Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihren Fall an und unterstütze Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Transparent und fair!
ANRUFEN : 02 21 / 27 25 30 6
Ich bin bundesweit tätig und vertrete Ihre Interessen vor allen Arbeitsgerichten im Bundesgebiet.
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