Der Arbeitsvertrag muss nach dem Nachweisgesetz die wichtigsten Punkte, die zwischen Mitarbeitenden und ihren Arbeitgebern vereinbart sind, wiedergeben. Der Vertrag sollte Informationen zum Arbeitsbeginn, der Tätigkeit, dem Arbeitsort, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsansprüchen und Kündigungsfristen enthalten.
In vielen Verträgen ist eine Probezeit vereinbart. Während dieser Probezeit gelten kürzere Kündigungsfristen als im regulären Arbeitsverhältnis.
Die Kündigungsfristen, die nach Ablauf einer Probezeit gelten, sind in der Regel im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder auch im Gesetz in § 622 BGB geregelt. Arbeitsverträge sind häufig befristet. Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Viele Verträge enthalten auch Klauseln zu Wettbewerbsverboten, Weiterbildungen Verschwiegenheit Verpflichtungen usw.
Bei Fragen und Unklarheiten ist es immer empfehlenswert, sich rechtlichen Rat einzuholen.
Dasselbe gilt, wenn Zeugnisse durch den Arbeitgeber erteilt werden. Auch hier ist ein kritischer Blick wichtig, ob Formulierungen wirklich so positiv sind, wie sie scheinen. Unterschätzt wird regelmäßig, wie wichtig es ist, dass die wichtigsten Aufgabengebiete und auch die wichtigsten individuellen Stärken und Fähigkeiten genannt sind. Das Zeugnis ist im Wesentlichen dafür gedacht, dass ein neuer Arbeitgeber sich einen Überblick über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten verschaffen kann. Auch daraufhin sollte das Zeugnis kritisch gelesen werden. Wenn es erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber zur Änderung eines Zeugnisses aufgefordert werden. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung besteht grundätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung. Eine Ausnahme besteht, wenn in einem Betrieb viele Mitarbeiter von Kündigungen betroffen sind, und es deshalb einen Sozialplan gibt, der Abfindungen regelt.
Gibt es keinen Sozialplan ist es eine reine Verhandlungssache, ob man sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen kann. Manchmal bieten Arbeitgeber auch von vornherein Abfindungen an, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beschleunigen. Dann kommt es darauf an, zu beurteilen, ob das Angebot des Arbeitgebers fair ist oder nicht.
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung können sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht geführt werden. Wichtig ist dafür immer, dass man seine Verhandlungspositionen kennt und die richtigen Argumente nennt, um den Arbeitgeber zu motivieren, eine Abfindung zu bezahlen.
Ob und in welcher Höhe eine solche Abfindung erzielt werden kann, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalles ab. Nur deshalb, weil ein Kollege eine Abfindung erhalten hat, bedeutet das nicht automatisch, dass man selbst eine Abfindung erhält.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne bei der Frage, ob und welche Argumente helfen können, eine Abfindung zu erhalten. Ich unterstütze Sie auch gerne bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Möchte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, schlägt er häufig einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung vor. Das kann eine attraktive Möglichkeit sein, um schnell und friedlich aus einem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Wichtig ist dabei immer, dass der Aufhebungsvertrag auch wirklich alle wichtigen Gesichtspunkte regelt und in der Regel Klauseln enthält, die es unmöglich machen, vergessene Ansprüche später noch einzufordern. Zu bedenken sind auch immer sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen einer Aufhebungsvereinbarung. Zu prüfen ist, ob z.B. Sperrzeiten oder Ruhenszeiträume für das Arbeitslosengeld aufgrund der Regelungen in der Vereinbarung entstehen können.
Lassen Sie sich deshalb nie zu einer Aufhebungsvereinbarung drängen. Nehmen Sie sich immer die nötige Bedenkzeit, um eine Vereinbarung prüfen zu lassen, gegebenenfalls Änderungsvorschläge machen zu können. Es besteht grundsätzlich nie eine Notwendigkeit, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterzeichnen, nur weil ein Arbeitgeber „Druck macht“.
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