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Abmahnung

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Art formelle Rüge des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitenden. Damit beanstandet der Arbeitgeber ein angeblich vertragswidriges Verhalten. Der Sinn einer Abmahnung ist es, auf ein etwaiges Fehlverhalten hinzuweisen, den Mitarbeitenden gleichzeitig eine Chance zur Veränderung des Verhaltens zu geben.

Eine Abmahnung ist also keine Kündigung, kann aber ein Zwischenschritt zu einer Kündigung hin sein.

Deshalb ist es wichtig, die Abmahnung genau zu prüfen, den Sachverhalt, der hinter der Abmahnung steht, aufzuklären. Gemeinsam überlegen wir, ob und welche taktischen und rechtlichen Schritte gegen die Abmahnung einzuleiten sind.

Sie können, müssen aber nicht, auf eine Abmahnung reagieren. Es kann taktisch klug sein, zunächst gar keine Stellung zur Abmahnung zu nehmen.

Sie haben die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zur Abmahnung zur Personalakte zu reichen und darin den Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu schildern.

Sie haben auch die Möglichkeit, gegen eine Abmahnung gerichtlich vorzugehen und zu klagen.

Wichtig: es laufen keine bestimmten Fristen. Innerhalb derer man sich gegen eine Abmahnung werden muss. Es ist also genügend Zeit, sich in aller Ruhe zu überlegen, wie das weitere Vorgehen ist.

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