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Betriebsverfassungsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Betriebsverfassungsrecht

Der Umgang mit Betriebsräten ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Zusammenarbeit im Unternehmen. Dabei gilt es, die gesetzlichen Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu kennen und zu beachten, um Maßnahmen wirksam umsetzen zu können.

Soweit möglich, hilft ein transparenter und offener Austausch, die Interessen des Unternehmens und der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen. Frühzeitige und vertrauensvolle Kommunikation mit dem Betriebsrat kann hier helfen.

Sollte es nötig sein, müssen rechtlich unterschiedliche Auffassungen zwischen Unternehmen und Betriebsrat, gegebenenfalls mit Hilfe von Fachanwälten für Arbeitsrecht auf beiden Seiten, ggf. auch mithilfe des Gerichts geklärt werden.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bestehen z.B. in sozialen Angelegenheiten, also bei der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Lohngestaltung und Arbeitsbedingungen. Mitbestimmungsrechte bestehen auch bei personellen Maßnahmen wie Kündigungen, Mitspracherechte bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen. Mitbestimmungsrechte bestehen auch bei der Arbeitszeitgestaltung, bei Maßnahmen der Arbeitsorganisation und für den Gesundheitsschutz.

Der Betriebsrat hat das Recht, regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und geplante Veränderungen informiert zu werden.

Ein konstruktiver Umgang mit dem Betriebsrat kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren und geplante Maßnahmen schneller und damit auch wirtschaftlicher umzusetzen.

Transparent und fair!

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