Das Thema Arbeitszeit ist komplex und birgt viele Fallstricke. Missverständnisse können nicht nur zu Unzufriedenheit bei Arbeitnehmern führen, sondern auch teure rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber nach sich ziehen. In diesem Blogbeitrag decken wir die 5 größten Irrtümer rund um das Thema Arbeitszeit auf und beleuchten die gesetzlichen Grundlagen sowie die relevanten Quellen.
Realität: Nicht jede Überstunde muss zwangsläufig finanziell vergütet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass eine Vergütung von Überstunden nur dann verpflichtend ist, wenn sie entweder vertraglich vereinbart, betrieblich üblich oder gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschrieben ist. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ist beispielsweise ein Freizeitausgleich für Überstunden vorgesehen.
Hinzu kommt, dass es eine Arbeitszeit i.S.d. Arbeitsschutzgesetzes und eine Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne gibt. Nicht für jede Tätigkeit, die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetztes ist, wird Vergütung geschuldet.
Gesetzliche Grundlagen:
Realität: Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt zwar in der Regel 8 Stunden, das Arbeitszeitgesetz erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden täglich. Diese Verlängerung darf allerdings innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschreiten.
Gesetzliche Grundlagen:
Realität: Pausen dienen der Erholung und sind keine Arbeitszeit. Sie werden grundsätzlich nicht bezahlt. Das Arbeitszeitgesetz schreibt jedoch Mindestpausen vor, die eingehalten werden müssen. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei Rufbereitschaft, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der Pause zur Arbeitsleistung herangezogen wird, kann eine Vergütungspflicht entstehen.
Gesetzliche Grundlagen:
Realität: Auch im Homeoffice gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes uneingeschränkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten zu gewährleisten und die Arbeitszeiterfassung zu organisieren. Das Argument, dass der Arbeitnehmer seine Zeit im Homeoffice selbst einteilen kann, entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Fürsorgepflicht und der Einhaltung des ArbZG.
Gesetzliche Grundlagen:
Realität: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet sind. Dieses Urteil basiert auf einer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das bedeutet, dass Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen:
Fazit:
Das Thema Arbeitszeit ist komplex und dynamisch. Um rechtliche Probleme zu vermeiden und ein faires Arbeitsumfeld zu schaffen, ist es unerlässlich, sich mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut zu machen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Fachorganisation zu wenden. Nur so können Missverständnisse ausgeräumt und Compliance gewährleistet werden.
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