Ferienzeit: was ist bei Ferienjobs für Schüler und Schülerinnen zu beachten?
Die Einzelheiten regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Viele Schülerinnen und Schüler verwenden einen Teil der Ferienzeit, um mit einem Ferienjob das Konto aufzubessern. Dabei gilt es die eine oder andere Regel zum Thema Ferienjob zu beachten, damit nicht die schönste Zeit des Jahres zu einer unnötigen Belastung wird.

Zusammengefasst die wichtigsten Regeln um das Thema Ferienjob:

1. Alter und Tätigkeit

Kind ist i.S.d. Gesetzes, wer noch keine 15 Jahre alt ist.

Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Sie dürfen nur leichtere Tätigkeiten übernehmen.

Jugendlicher ist wer 15 bis 18 Jahre alt ist.

Jugendliche dürfen auch nicht alle Tätigkeiten verrichten.Sie dürfen z.B. keiner schweren körperlichen oder gefährlichen Arbeit nachgehen. Auch Akkordarbeit ist verboten.

2. Arbeitszeiten

Kinder: Arbeitszeit muss zwischen 8 und 18 Uhr liegen.Summertime! Zeit für Ferienjobs!

Jugendliche: Arbeitszeit grds. zwischen 6 und 20 Uhr.

Ausnahmen:

  • Bäckerhandwerk und Konditorei: 16-Jährige dürfen um 5 Uhr beginnen,

17-Jährige um 4 Uhr (nicht in Konditoreien)

  • Landwirtschaft: über 16 Jahre ab 5 Uhr bis 21 Uhr
  • Gaststätten- und Schaustellergewerbe: ab 16 Jahren bis 22 Uhr
  • Schichtbetrieb ab 16 Jahren erlaubt, bis 23 Uhr. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mind. 12 Stunden liegen.

Pausen

Nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten.

Bei mehr als sechs Stunden: mind. 60 Minuten.

Grenzen Arbeitszeit für Jugendliche:

nicht mehr als 40 Stunden pro Woche

und nicht mehr als acht Stunden/Arbeitstag.

Ausnahmen gibt es in der Landwirtschaft.

3. Wochenende

Grundsätzlich müssen Jugendliche am Wochenende frei haben, denn es gilt für sie die Fünf-Tage-Woche.

Ausnahmen in einigen Branchen, wie z.B. in Krankenhäusern und der Landwirtschaft. Jugendliche haben, wenn sie am Wochenende arbeiten, dann aber einen Anspruch auf einen anderen freien Tag in der Woche.

4. Dauer des Ferienjobs

Während der Schulferien dürfen Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren einen Ferienjob von höchstens vier Wochen im Jahr ausüben.

5. Höhe des Entgelts

Viele Ferienjobs sind häufig sog. 450-Euro-Jobs, so dass die Schüler höchstens 450 € pro Monat verdienen.

Schüler können aber auch als kurzfristig Beschäftigte arbeiten. Der Job darf allerdings nicht länger als 70 Tage im Jahr dauern. Die Höhe des Einkommens ist dabei irrelevant.

Bei über 750 € im Monat werden Steuern fällig. Diese können jedoch vom Finanzamt erstattet werden.

Für unter 18-Jährige wird kein Mindestlohn gezahlt. Sie müssen daher ihren Stundenlohn aushandeln.

Bei über 18-Jährigen muss immer der Mindestlohn gezahlt werden, also mindestens 8,84 € pro Stunde.

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