Mediation – Manchmal hilft das Gespräch mehr als Klagen!

In fast allen Bereichen des Lebens, sei es in der Wirtschaft oder der Familie, privat oder beruflich, gibt es eine Vielzahl von Konflikten. Interessengegensätze im Rahmen des Zusammenlebens oder der Zusammenarbeit sind an der Tagesordnung.
Deshalb ist der professionelle und konstruktive Umgang mit Konflikten sehr wichtig. Er spart Geld, Energie und wertvolle Lebenszeit.
Gerade bei langfristigen Beziehungen, seien sie beruflicher oder privater Natur, ist es sinnvoll, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, Konflikte beizulegen, ist die Mediation.
In der Mediation geht es darum, dass eine von den Konfliktparteien als neutral akzeptierte Person vermittelt und die Parteien darin unterstützt, eigenverantwortlich eine Lösung für einen Konflikt zu entwickeln. Die Mediation ist damit besonders dann geeignet, wenn Konfliktparteien auch zukünftig auf eine Zusammenarbeit angewiesen sind und/oder eine nachhaltige Regelung ihres Konfliktes anstreben.
Anwendungsbereiche in der Mediation sind:

Familienmediation
Wirtschaftsmediation
Schulmediation
Erbmediation          u.a.

Im Unterschied zu einem von einem Gericht vorgeschlagenen Vergleich erarbeiten die Teilnehmer einer Mediation ihre Lösungen selbst und miteinander, was es ihnen leichter macht, die gefundene Lösung zu akzeptieren.

Die Mediation folgt einer gewissen Struktur und bestimmten Prinzipien.
Im Rahmen des Erstgesprächs erläutert der Mediator den Konfliktparteien die Grundvoraussetzungen der Mediation und klärt, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben sind. Sämtliche Informationen und Inhalte, die im Rahmen des Mediationsverfahrens offengelegt und besprochen werden, sind von den Parteien und dem Mediator vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch und insbesondere im Hinblick auf etwaige parallel anhängige oder nachfolgend geführte Gerichtsverfahren. Alle Beteiligten verpflichten sich durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Mediationsvereinbarung zur Verschwiegenheit.

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtkosten einer Mediation regelmäßig geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens. Die Dauer des Mediationsverfahrens ist in der Regel deutlich kürzer als die eines Gerichtsverfahrens, ein Mediationsverfahren im Rahmen eines Prozesses kann den Rechtsstreit deutlich abkürzen.

In der Regel zahlen beide Parteien jeweils anteilig ein Stundenhonorar an den Mediator. Die Höhe des Stundenhonorars wird frei vereinbart und in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Kontaktieren Sie mich wegen Einzelheiten. Ebenfalls können die Kosten auch von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

 

Mediation – Manchmal hilft das Gespräch mehr als Klagen!

In fast allen Bereichen des Lebens, sei es in der Wirtschaft oder der Familie, privat oder beruflich, gibt es eine Vielzahl von Konflikten. Interessengegensätze im Rahmen des Zusammenlebens oder der Zusammenarbeit sind an der Tagesordnung.
Deshalb ist der professionelle und konstruktive Umgang mit Konflikten sehr wichtig. Er spart Geld, Energie und wertvolle Lebenszeit.
Gerade bei langfristigen Beziehungen, seien sie beruflicher oder privater Natur, ist es sinnvoll, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, Konflikte beizulegen, ist die Mediation.
In der Mediation geht es darum, dass eine von den Konfliktparteien als neutral akzeptierte Person vermittelt und die Parteien darin unterstützt, eigenverantwortlich eine Lösung für einen Konflikt zu entwickeln. Die Mediation ist damit besonders dann geeignet, wenn Konfliktparteien auch zukünftig auf eine Zusammenarbeit angewiesen sind und/oder eine nachhaltige Regelung ihres Konfliktes anstreben.
Anwendungsbereiche in der Mediation sind:

Familienmediation
Wirtschaftsmediation
Schulmediation
Erbmediation          u.a.

Im Unterschied zu einem von einem Gericht vorgeschlagenen Vergleich erarbeiten die Teilnehmer einer Mediation ihre Lösungen selbst und miteinander, was es ihnen leichter macht, die gefundene Lösung zu akzeptieren.

Die Mediation folgt einer gewissen Struktur und bestimmten Prinzipien.
Im Rahmen des Erstgesprächs erläutert der Mediator den Konfliktparteien die Grundvoraussetzungen der Mediation und klärt, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben sind. Sämtliche Informationen und Inhalte, die im Rahmen des Mediationsverfahrens offengelegt und besprochen werden, sind von den Parteien und dem Mediator vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch und insbesondere im Hinblick auf etwaige parallel anhängige oder nachfolgend geführte Gerichtsverfahren. Alle Beteiligten verpflichten sich durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Mediationsvereinbarung zur Verschwiegenheit.

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtkosten einer Mediation regelmäßig geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens. Die Dauer des Mediationsverfahrens ist in der Regel deutlich kürzer als die eines Gerichtsverfahrens, ein Mediationsverfahren im Rahmen eines Prozesses kann den Rechtsstreit deutlich abkürzen.

In der Regel zahlen beide Parteien jeweils anteilig ein Stundenhonorar an den Mediator. Die Höhe des Stundenhonorars wird frei vereinbart und in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Kontaktieren Sie mich wegen Einzelheiten. Ebenfalls können die Kosten auch von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

 

Mediation – Manchmal hilft das Gespräch mehr als Klagen!

In fast allen Bereichen des Lebens, sei es in der Wirtschaft oder der Familie, privat oder beruflich, gibt es eine Vielzahl von Konflikten. Interessengegensätze im Rahmen des Zusammenlebens oder der Zusammenarbeit sind an der Tagesordnung.
Deshalb ist der professionelle und konstruktive Umgang mit Konflikten sehr wichtig. Er spart Geld, Energie und wertvolle Lebenszeit.
Gerade bei langfristigen Beziehungen, seien sie beruflicher oder privater Natur, ist es sinnvoll, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, Konflikte beizulegen, ist die Mediation.
In der Mediation geht es darum, dass eine von den Konfliktparteien als neutral akzeptierte Person vermittelt und die Parteien darin unterstützt, eigenverantwortlich eine Lösung für einen Konflikt zu entwickeln. Die Mediation ist damit besonders dann geeignet, wenn Konfliktparteien auch zukünftig auf eine Zusammenarbeit angewiesen sind und/oder eine nachhaltige Regelung ihres Konfliktes anstreben.
Anwendungsbereiche in der Mediation sind:

Familienmediation
Wirtschaftsmediation
Schulmediation
Erbmediation          u.a.

Im Unterschied zu einem von einem Gericht vorgeschlagenen Vergleich erarbeiten die Teilnehmer einer Mediation ihre Lösungen selbst und miteinander, was es ihnen leichter macht, die gefundene Lösung zu akzeptieren.

Die Mediation folgt einer gewissen Struktur und bestimmten Prinzipien.
Im Rahmen des Erstgesprächs erläutert der Mediator den Konfliktparteien die Grundvoraussetzungen der Mediation und klärt, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben sind. Sämtliche Informationen und Inhalte, die im Rahmen des Mediationsverfahrens offengelegt und besprochen werden, sind von den Parteien und dem Mediator vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch und insbesondere im Hinblick auf etwaige parallel anhängige oder nachfolgend geführte Gerichtsverfahren. Alle Beteiligten verpflichten sich durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Mediationsvereinbarung zur Verschwiegenheit.

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtkosten einer Mediation regelmäßig geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens. Die Dauer des Mediationsverfahrens ist in der Regel deutlich kürzer als die eines Gerichtsverfahrens, ein Mediationsverfahren im Rahmen eines Prozesses kann den Rechtsstreit deutlich abkürzen.

In der Regel zahlen beide Parteien jeweils anteilig ein Stundenhonorar an den Mediator. Die Höhe des Stundenhonorars wird frei vereinbart und in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Kontaktieren Sie mich wegen Einzelheiten. Ebenfalls können die Kosten auch von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.